— Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 14. April 2025
Gültig ab: 14. April 2025
1. Definitionen
Im Sinne dieser AGB bezeichnen:
- «Leuffenbach» – die Unternehmensberatung Leuffenbach, Zeughausstrasse 10, 8400 Winterthur
- «Klient» – jede natürliche oder juristische Person, die ein Beratungsmandat mit Leuffenbach abschliesst
- «Mandat» – die schriftlich vereinbarte Beratungsleistung gemäss Mandatsvereinbarung
- «Lieferobjekte» – die im Mandat beschriebenen Dokumente und Ergebnisse
- «Vereinbarung» – die Gesamtheit dieser AGB und der jeweiligen Mandatsvereinbarung
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beratungsmandate, die zwischen Leuffenbach und dem Klienten abgeschlossen werden. Sie sind Bestandteil jeder Mandatsvereinbarung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abgewichen wird.
Abweichende Bedingungen des Klienten gelten nur, wenn Leuffenbach diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
3. Zustandekommen des Mandats
Ein Mandat kommt zustande, wenn der Klient eine schriftliche Mandatsvereinbarung unterzeichnet, die Umfang, Laufzeit, Lieferobjekte und Honorar festlegt. Mündliche Zusagen begründen kein Mandatsverhältnis.
Der Klient muss geschäftsfähig und befugt sein, rechtliche Verpflichtungen für das betreffende Unternehmen einzugehen. Mandate werden nur mit Personen ab 18 Jahren abgeschlossen.
4. Leistungsbeschreibung
Leuffenbach erbringt Unternehmensberatungsleistungen in den Bereichen industrielle Erneuerung, Ingenieurdienstleister-Beratung sowie Infrastruktur- und Transportunternehmen. Die konkreten Leistungen werden in der Mandatsvereinbarung schriftlich festgelegt.
Leuffenbach erbringt Beratungsleistungen, keine Managementleistungen. Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen liegen ausschliesslich beim Klienten.
Die geografische Verfügbarkeit der Leistungen ist auf die Schweiz ausgerichtet.
5. Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient verpflichtet sich:
- Leuffenbach rechtzeitig und vollständig mit den für das Mandat notwendigen Informationen zu versorgen
- Ansprechpersonen mit ausreichend Entscheidungsbefugnis für Gespräche zur Verfügung zu stellen
- Vereinbarte Termine einzuhalten oder frühzeitig abzusagen
6. Honorar und Zahlung
Das Honorar ist in der Mandatsvereinbarung als Festpreis angegeben. Es versteht sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern diese gesetzlich anfällt. Alle Beträge sind in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen.
Das Honorar wird in zwei Raten fällig: 50% bei Mandatsbeginn, 50% bei Ablieferung der vereinbarten Lieferobjekte. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage nach Rechnungsstellung.
Reisekosten und Auslagen ausserhalb des Kantons Zürich werden nach Aufwand und auf Basis vorgängiger Vereinbarung in Rechnung gestellt.
7. Geistiges Eigentum
Die Lieferobjekte (Analysen, Berichte, Dokumente) werden nach vollständiger Zahlung des Honorars Eigentum des Klienten. Leuffenbach behält das Recht, Methoden und allgemeines Wissen, das im Rahmen des Mandats genutzt oder entwickelt wurde, in anderen Zusammenhängen einzusetzen.
Ohne schriftliche Zustimmung ist es dem Klienten nicht gestattet, Leuffenbach als Verfasser oder Mitarbeiter in öffentlichen Dokumenten zu nennen.
8. Vertraulichkeit
Leuffenbach behandelt alle im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen vertraulich. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Mandats hinaus ohne zeitliche Begrenzung.
Der Klient behandelt seinerseits die Methoden und Arbeitsergebnisse von Leuffenbach vertraulich und gibt diese nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.
9. Haftungsausschluss
Leuffenbach erbringt Beratungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Leuffenbach übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse, die auf der Grundlage von Beratungsempfehlungen erzielt oder nicht erzielt werden. Unternehmerische Entscheidungen liegen allein beim Klienten.
Die Haftung von Leuffenbach ist in jedem Fall auf das vereinbarte Mandatshonorar begrenzt, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
10. Kündigung
Beide Parteien können das Mandat mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Bei Kündigung durch den Klienten ist das bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Honorar anteilig geschuldet. Bereits abgelieferte Lieferobjekte verbleiben beim Klienten.
Leuffenbach kann das Mandat fristlos kündigen, wenn der Klient wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert.
11. Streitbeilegung
Im Streitfall bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Schriftliche Reklamationen sind innert 30 Tagen nach Kenntnis des Streitgrundes einzureichen.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.
12. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Leuffenbach kann diese AGB anpassen und veröffentlicht die jeweils aktuelle Fassung auf der Website. Wesentliche Änderungen werden Klienten mit laufendem Mandat schriftlich mitgeteilt.